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Über unsere Stiftung

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von in gesundheitliche und materielle Not geratener Kinder in der Region Hannover. Dabei soll insbesondere solchen Kindern eine Hilfestellung geboten werden, die durch den plötzlichen Wegfall von familiärer Strukturen, durch Tod eines oder beider Elternteile bzw. durch Scheidung, einer psychischen, materiellen oder sozialen Notlage ausgesetzt sind. 

Die bestehende sozialen Sicherungssysteme unserer Gesellschaft täuschen darüber hinweg, dass insbesondere Kinder, durch den Tod des Vaters und/oder der Mutter oder in Folge von Scheidung der Eltern einer unmittelbaren Notsituation ausgesetzt sind; diese liegt insbesondere darin begründet , dass die genannten Ereignisse naturgemäß unerwartet und oftmals ohne jegliche Vorbereitung auf die Kinder einbrechen.

Es ist daher eine sofortige Hilfe für die betroffenen Kinder erforderlich, da die gesetzlichen sozialen Einrichtungen in der Regel erst nach entsprechender Antragstellung und insofern mit entsprechender zeitlicher Verzögerung greifen.

Unsere Stiftung sieht ihre Aufgabe darin, in den genannten Situationen eine sofortige Starthilfe zur Bewältigung der Notsituation zu geben. Dies soll zum einen, soweit erforderlich, durch materielle Zuwendung, aber auch durch Kooperation mit entsprechenden Beratungsstellen geschehen.

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Unsere Arbeit

Bei unserer Stiftung handelt es sich um eine sogenannte "nicht rechtsfähige Stiftung", bei der das Stiftungsvermögen treuhänderisch verwaltet wird. Die Stiftung verfolgt ausschließlich mildtätige Zwecke, so dass Spenden oder Zustiftungen an die Stiftung zur steuerlichen Abzugsfähigkeit bei den jeweiligen Spendern führen. Die Einhaltung des mildtätigen Stiftungszwecks unterliegt zudem einer Überprüfung durch die Finanzbehörden.

Alle Personen, die unmittelbar zur Verwirklichung des Stiftungszwecks beitragen, haben sich verpflichtet, dies ehrenamtlich zu tun und darüber hinaus auf jeglichen Ausgleich von Auslagen oder Spesen zu verzichten. Dies gilt auch für den Treuhänder des Stiftungsvermögens. Auf diese Weise wird garantiert sichergestellt, dass jede zugewendete Spende bzw. Zustiftung

in voller Höhe

dem Stiftungszweck zur Verfügung steht. Es fallen also keinerlei Verwaltungsgebühren für die Umsetzung des Stiftungszweck an. 

Durch die enge Zusammenarbeit der Stiftung beispielsweise mit Sozialarbeitern aber auch mit öffentlichen Sozialstellen wird gewährleistet, dass die Mittel wirklich nur denjenigen Kinder zugute kommt, die dieser Zuwendung wirklich bedürfen. 

Uns ist bewusst, dass wir mit dieser Einrichtung nur vereinzelt eine konkrete Notsituation lindern können; jedem ist zu wünschen, das die jeweils eigenen Kinder von den genannten Schicksalsschlägen verschont bleiben und insoweit nicht auf Zuwendungen zurückzugreifen müssen, wie sie unsere Stiftung leisten will. 

Andererseits muss man sich darüber bewusst sein, dass derartige Ereignisse auch in unserer unmittelbaren Umgebung jederzeit eintreten können. Wir würden uns daher sehr freuen, wenn Sie sich für das Anliegen unserer Stiftung interessieren würden.

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Was passiert mit den Spenden?

Alle Zuwendungen, die wir erhalten, werden zu 100% an hilfsbedürftige Kinder und deren Familien weitergeleitet. Viele dieser Familien werden im Rahmen von sozialpädagogischer Familienhilfe begleitet.

Um die benötigten Gelder direkt an die hilfsbedürftigen Familien leiten zu können, stellen Sozialpädagogen im Namen der Familien bei unserer Stiftung Anträge auf finanzielle Unterstützung. 

Es sind oftmals die "kleinen" Dinge, die für die Betroffenen große Bedeutung haben können. So konnte unsere Stiftung einem gehbehinderten Kind ein zweites Paar orthopädische Schuhe finanzieren, da die Krankenkasse in diesem Fall nur ein Paar übernahm

Unsere Stiftung wird begleitet durch die gute Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen, u.a. dem diakonischen Werk und der sozialen Einrichtung LöWe (lösungsorientierte Wege für Familien), die gewährleisten, dass die Spenden auch den Kindern zu Gute kommen, die es wirklich benötigen.

 

Die materielle Hilfe, die wir durch unsere Stiftung leisten, führt auch oft zu einer Entlastung der problematischen Familienstrukturen (wie z.b. häusliche  Gewalt).

 

Es ist schön zu wissen, dass wir über diesen Weg eine Möglichkeit gefunden haben, vielen hilfsbedürftigen Familien mit ihren Kindern zu helfen. 

In den folgenden Beispielen werden einige Fälle veranschaulicht:

Beispiel 1

Frau Müller (Name geändert) wird seit September 2016 im Rahmen sozialpädagogischer Familienhilfe begleitet. Sie hat die Hilfe intensiv angenommen. Sie ist alleinerziehende Mutter zweier zu früh geborener Zwillinge, die Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderungen aufweisen. Die Kinder kämpfen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen. Für die Behandlung fallen hohe Operations-, Therapie- und Einrichtungskosten an. Die soziale finanzielle Unterstützung reicht hier nicht aus. Vor diesem Hintergrund beantragt die Familie einen Betrag "X" zur Begleichung der Rechnungen.

Beispiel 2

Familie Schubert (Name geändert) wird seit Sommer 2015 von der Jugendhilfe begleitet. Herr Schubert kam durch einen tragischen Autounfall ums Leben. Frau Schubert und ihre Kinder leiden seit dem unter schwerer psychologischer Belastung. Beide Kinder weisen motorische und psychische Auffälligkeiten auf. Für beide Kinder ist eine sogenannte Atlastherapie notwendig, deren Kosten die Krankenkasse nicht zahlt. Vor diesem Hintergrund beantragt die Familie einen Betrag "X" zur Begleichung der Rechnungen und Kauf von Kinderkleidung. 

Beispiel 3

Frau Schmid (Name geändert) ist ungewollt wieder schwanger geworden. Ihr Mann hat einen Schlaganfall bekommen. Dadurch kann er seinen Job nicht mehr ausüben und bekommt vom Staat Arbeitslosengeld II. Um die anfallenden Kosten für die Mehraufwendungen zu zahlen, benötigen Sie zusätzliche finanzielle Mittel. Mit den Mitteln der Stiftung haben sie ein Kinderbett und Kleidung erhalten.

Beispiel 4

Frau Lange (Name geändert) ist alleinerziehend. Kurz nach der Geburt, hat sie sich vom Kindsvater getrennt. Sie war einige Wochen stationär in einer psychiatrischen Klinik. Ihr Sohn war bei einer Pflegefamilie untergekommen. Er leidet unter einer starken Entwicklungsstörung und ist in seinen motorischen Fähigkeiten stark eingeschränkt. Er muss täglich Tabletten einnehmen. Die Spende der Stiftung wurde für die Anschaffung eines stabilen Hochstuhles und eines Türgitter eingesetzt.

 

Es sind oftmals die "kleinen" Dinge, die für die Betroffenen große Bedeutung haben können. So konnte unsere Stiftung einem gehbehinderten Kind ein zweites Paar orthopädische Schuhe finanzieren, da die Krankenkasse in diesem Fall nur ein Paar übernahm. Man kann sich vorstellen, wie belastend es für ein Kind sein kann, an einer Klassenfahrt nicht teilnehmen zu können, weil der Pflichtbetrag der Eltern nicht aufgebracht werden konnte. Auch hier konnten wir im Einzelfall helfen. Und es ist ebenfalls Realität, dass Kinder aus sozial schwachen Familien im Winter in Sommerschuhen in den Kindergarten geschickt werden. Dank aufmerksamer Kinderbetreuer konnten wir hier helfen und zur Gesundheit des Kindes beitragen. In jedem dieser Fälle ist garantiert, dass die jeweilige Ausgabe durch Einzelbelege nachgewiesen wird und somit ausschließlich den Bedürfnissen der Kinder zu Gute kommt. Diese Vorgabe wird im übrigen in einem dreijährigen Turnus durch das Finanzamt im Rahmen der Erteilung der Gemeinnützigkeitsbescheinigung geprüft.

Kontaktieren Sie uns

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte, auch telefonisch, an uns!

Wir freuen uns über Ihre Spende

Wenn Sie unsere Stiftung unterstützen möchten, bitten wir um eine Spende auf unser Stiftungskonto. Eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt leiten wir Ihnen umgehend zu.

Kinder- und Jugendstiftung Hannover

IBAN: DE02 2519 0001 0398 8040 00

BIC: VOHADE2H

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